Diagnostik - Wahlpsychologin

 

Ziel der psychologischen Diagnostik ist es Auslöser, Lösungsmöglichkeiten und vorhandene Fähigkeiten bei bestehenden Problembereichen genauer zu erkennen.

 

Zuerst wird in einem oder mehreren umfassenden Gesprächen das aktuelle Problemverhalten genau abgeklärt. Anschließend kommen verschiedene psychologische Testverfahren, Fragebögen, Verhaltensanalysen u.ä. zur Anwendung.

 

Die Ergebnisse und weitere mögliche Maßnahmen werden im Rahmen einer abschließenden Befundbesprechung erörtert.

 

Eine umfassende Diagnostik dauert mitunter mehrere Stunden, die normalerweise auf 2 – 3 Termine aufgeteilt sind. 

 

Da ich Wahlpsychologin bin, werden die Kosten der Diagnostik bei den meisten Fragestellungen mit bis zu 80% des Kassentarifs von den Krankenkassen übernommen.

 

 

Befunde / Gutachten

Folgende Gutachten sind Privatleistungen und werden nicht von der Krankenkasse bezahlt:

 

 

Adipositas-Chirurgie:

Wollen sich PatientInnen einem Adipositas-chirurgischen Eingriff (Magenband, Schlauchmagen, Magenbypass, Omega-Loop-Bypass) unterziehen, benötigen sie zuvor ein klinisch-psychologisches Gutachten zur OP-Freigabe.

  • Dauer: ca. 2 Stunden

Waffenpsychologische Verlässlichkeitsprüfung:

Gemäß dem geltenden Waffengesetz (1997) benötigen BewerberInnen für  eine Waffenbesitzkarte (Erwerb und Besitz einer Waffe) oder einen Waffenpass (Erwerb, Besitz und Führen einer Waffe) ein waffenpsychologisches Gutachten über ihre Verlässlichkeit, welches sie der Behörde vorlegen müssen. 

Die Kosten für die Verlässlichkeitsprüfung sind gesetzlich geregelt und belaufen sich auf € 283,20 (inkl. USt).

  • Dauer: ca. 1,5 - 2 Stunden

Psychologisches Gutachten für eine Zahnbehandlung unter Vollnarkose

Eine Narkose bei zahnärztlichen Behandlungen ist in der Regel eine Privatleistung und muss vom Patienten/von der Patientin selbst getragen werden. In Ausnahmefällen, wie etwa einer Zahnbehandlungsphobie, kann eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse erwirkt werden.

  • Dauer: ca. 1-2 Stunden

Psychologisches Gutachten für die Zulassung zur Ausbildung "Klinische Psychologie sowie Gesundheitspsychologie"

Voraussetzung für die postgraduelle Ausbildung in Klinische Psychologie sowie Gesundheitspsychologie ist lt. Psychologengesetz (2013) §9 "die psychische Eignung auf Grundlage eines klinisch-psychologischen Gutachtens (..)".


Dauer: 1-2 Stunden

 

   NEWS:

 

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TERMINE 2023:

SELBST-ERFAHRUNGS-GRUPPE:

18/19 AUGUST 

8/9 SEPT.

( Termine 2024 folgen im Herbst)

Anmeldung & Infos:

Sonja Leitner, MSc

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